Davon sind 30 Tagessätze zu bezahlen. Für 45 Tagesätze wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Die vorläufige Festnahme vom 06.05.2015 wird im Umfang von einem Tag bzw. einer Strafeinheit auf den zu vollziehenden Teil der Geldstrafe angerechnet, so dass der Beschuldigte 29 Tagessätze zu CHF 110.00, ausmachend CHF 3‘190.00, zu bezahlen hat. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘800.00. 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00.