SR 361.3]). Dem Bundesamt für Polizei und dem Nachrichtendienst des Bundes ist das Urteilsdispositiv in Anwendung von Art. 1 Ziff. 9 der Mitteilungsverordnung (SR 312.3) mitzuteilen. 15 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 19. August 2016 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde: