13 richt vom 3. April 2017 pro Monat rund CHF 5‘100.00. Zusätzlich erhalte er einen 13. Monatslohn (pag. 279). Es ist unklar, ob es sich beim angebenen Lohn um den Brutto- oder den Nettobetrag handelt. Der Beschuldigte arbeitete bereits zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils beim selben Arbeitgeber in gleicher Stellung. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. August 2016 gab er zu Protokoll, er verdiene dreizehn Mal CHF 5‘200.00 brutto. Wieviel es netto sei, wisse er nicht auswendig, etwa CHF 4‘500.00 bis 4‘600.00 (pag. 100 Z. 36 ff.).