17. Asperation mit der Strafe für den Raufhandel (Tatkomponenten) 17.1 Objektive Tatschwere Es fand eine recht massive gegenseitige tätliche Auseinandersetzung mit sehr vielen Teilnehmern statt. Es wurden keine Waffen verwendet, wohl aber harte und nicht ungefährliche Gegenstände unkontrolliert als Wurfgeschosse und teilweise gar Schlaginstrumente eingesetzt. Es kam rein zufälligerweise zu keinen schwerwiegenderen Verletzungen. Der Beschuldigte hat die Auseinandersetzung zwar nicht ausgelöst, aber danach engagiert teilgenommen und selber auch Gegenstände geworfen, ohne zu wissen, was oder wen er damit trifft.