16. Einsatzstrafe für den Landfriedensbruch (Tatkomponenten) 16.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte hat aktiv an der Auseinandersetzung im Eishockeystadion teilgenommen, indem er Gegenstände in den gegnerischen Sektor warf, sich nach vorne drängte und mit dem Sicherheitspersonal rangelte. Er hat somit durch sein eigenes aggressives Verhalten das Gefährdungspotential geschürt. Eine Anführerrolle hatte er jedoch nicht inne und er war nicht teil der vordersten Front. Die Auseinandersetzung hatte einiges Potenzial, aber glücklicherweise weder grössere Sachschäden noch schwere Verletzungen zur Folge.