Für einen Raufhandel empfehlen die Richtlinien eine Strafe von 30 Strafeinheiten bei einer gegenseitigen Schlägerei mit 3-4 Teilnehmern ohne Waffen oder gefährliche Gegenstände, wenn der Beschuldigte die Schlägerei nicht ausgelöst hat, sich nicht auffallend stark beteiligt und nur wenige und nur leichte Verletzungen entstanden sind (VBRS-Richtlinien S. 46).