Diese Strafe soll für folgenden Referenzsachverhalt gelten (VBRS-Richtlinien S. 51): Der Täter nimmt an einer Demonstration teil, an welcher randaliert wird. Er schürt das Gefährdungspotential durch eigenes aggressives Verhalten. Es entstehen Sachschäden (z.B. Schaufenster gehen in die Brüche, Sprayereien).