Die Aussagen von G.________ wirken grundsätzlich sehr glaubhaft. Er belastet sich selbst, indem er seine Handlungen (Haube anziehen, auf das Gitter klettern), beschrieb. Es besteht kein Grund, weshalb er in Bezug auf seine Verletzung nicht die Wahrheit sagen würde. C.________, wie G.________ ein EHCB-Fan, sagte aus, aus dem Gästesektor seien Getränkedosen in ihren Sektor geflogen. Er habe gesehen, dass ein Bieler Fan eine «Schnatte» im Gesicht gehabt habe. Die Art der Verletzung könne er nicht genau benennen. Er habe auch geblutet (Akten BJS 15 6315, pag. 47 Z. 25 ff.). Auch bei C.________ gibt es keine Hinweise auf eine mögliche Falschaussage.