Aufgrund der geringen Auflösung der DVD liesse sich nicht sagen, ob es sich bei der ersichtlichen rötlich-braunen Verfärbung unterhalb der Lippe um Blut handle und dieses von einer verletzten Unterlippe stammen könnte. Gemäss Anzeigerapport bezüglich K.________ vom 31. Mai 2015 (pag. 11 ff.) habe die Polizei zudem festgehalten, dass sich bis dato keine Verletzten gemeldet hätten. Darüber hinaus lasse sich die dort vorgebrachte «mindestens eine blutende Kopfwunde» nicht mit genügender Sicherheit auf den Aufnahmen feststellen.