Andererseits seien auf den Aufnahmen keine Verletzungen ersichtlich. Bezüglich E.________ 4 komme hinzu, dass er laut eigenen Angaben unverletzt gewesen sei, die Polizei jedoch vermerkt habe, dass auf dem Foto Nr. 5513 auf der DVD Nr. 5 (pag. 44) zu sehen sei, dass er eine blutende Unterlippe habe. Aufgrund der geringen Auflösung der DVD liesse sich nicht sagen, ob es sich bei der ersichtlichen rötlich-braunen Verfärbung unterhalb der Lippe um Blut handle und dieses von einer verletzten Unterlippe stammen könnte.