7. Bestrittener Sachverhalt und bestrittene Rechtsfragen Der Sachverhalt ist vorliegend weitgehend nicht (mehr) bestritten. Umstritten und zu prüfen ist einzig, ob und wie bei der Auseinandersetzung der beiden Fangruppierung nach dem Schlusspfiff des Eishockeyspiels EHC Biel gegen ZSC Lions vom 7. März 2015 eine oder mehrere Personen verletzt wurden. In rechtlicher Hinsicht ist umstritten und zu prüfen, ob eine Person bei der tätlichen Auseinandersetzung eine einfache Körperverletzung erlitten hat und demnach die objektive Strafbarkeitsbedingung des Art. 133 StGB erfüllt ist oder nicht.