Strafbefehlsverfahren) je als Anhänger einer zusammengerotteten Fangruppierung nach dem Schlusspfiff eine tätliche Auseinandersetzung mit gegenseitigen Faustschlägen und Tritten sowie gegenseitigem Bewerfen mit diversen Objekten (Bierbecher, Fahnenstangen, Schnapsfläschchen, etc.), so dass der öffentliche Frieden im Stadion gefährdet war und es zu diversen Verletzungen kam, u.a. bei C.________ (blutende Wunde am Hinterkopf), bei D.________ (Verletzungen an Händen), bei E.________ (blutende Unterlippe), bei F.________ (Beule am Kopf und verletze Hand), bei G.________ (blutende Wunde auf der linken Seite der Stirn), bei H.___