3. Es sei A.________ zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 110.00 ausmachend CHF 6‘600.00. Davon seien 30 Tagessätze zu bezahlen, dies unter Anrechnung von einem Tagessatz (für die vorläufige Festnahme). Im Umfang von 30 Tagessätzen sei der Vollzug aufzuschieben mit einer Probezeit von drei Jahren. 4. Die Verfahrenskosten der ersten Instanz seien im Umfang von CHF 1‘000.00 durch A.________ zu tragen. Soweit weitergehend seien diese dem Staat Bern aufzuerlegen. 5. Es seien die oberinstanzlichen Verfahrenskosten dem Staat Bern aufzuerlegen und es sei A.____