Dafür verurteilte es ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 6‘600.00. Davon wurden 30 Tagessätze unbedingt und 30 Tagessätze bedingt, unter Festsetzung der Probezeit auf drei Jahre, ausgesprochen. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 1‘000.00 verurteilt (pag. 177 ff.).