Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den erstinstanzlichen Kosten von CHF 3‘725.00 und den oberinstanzlichen Kosten von CHF 1‘500.00, insgesamt bestimmt auf CHF 5‘225.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 53 II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: