Dies gilt auch für die Schwierigkeit des Prozesses: Es sind weder besondere prozessuale noch materiell-rechtliche Schwierigkeiten vorhanden. Die Verteidigung konnte sich in ihren schriftlichen Ausführungen auf die sich im Zusammenhang mit dem bestrittenen Sachverhalt stellenden Beweisfragen konzentrieren und konnte dazu auf die bereits vor der Vorinstanz geltend gemachten Argumente zurückgreifen. Der Ausschöpfungsgrad des Tarifrahmens nach PKV bewegt sich damit in der Höhe von ca. 33% oder ca. CHF 4‘100.00, was einem zeitlichen Aufwand von 20,5 Std. entspricht.