37.3 Entschädigung Fürsprecher B.________ 37.3.1. Erste Instanz Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Berufungsführers, Fürsprecher B.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren ausgehend von einem Aufwand von 27 Stunden auf CHF 6‘124.05 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt. Diese Honorarfestsetzung, die dem Antrag der Verteidigung vollumfänglich entsprach, ist unangefochten geblieben.