33. Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin führt aus, sie habe aufgrund der Grenzüberschreitungen des Berufungsführers, insbesondere des Würgens, zusammen mit seinem intensiven, mehrmonatigen Agieren gegen sie und ihr Umfeld während längerer Zeit in einem Klima der Angst gelebt. Sie habe sich in dieser Zeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, welche dazu geführt habe, dass sie sich gezwungen gesehen habe, mit J.________ wegzuziehen, ihren Lebensmittelpunkt aufzugeben und ihren Familienalltag neu zu organisieren.