30. Busse für Tätlichkeiten Die Verteidigung erachtet die Höhe der Busse als überrissen. Dem kann nicht gefolgt werden. Die Vorinstanz hat korrekt ausgeführt, dass für eine Ohrfeige anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung, bei der der Täter seine Beherrschung verliert, gemäss VBRS-Richtlinien CHF 300.00 auszusprechen sind. Da hier insbesondere der Schlag mit einem Ordner an den Hals, aber auch ein Schlag mit einem Stapel Papier ins Gesicht keine Kleinigkeiten darstellen, rechtfertigt sich eine Busse von CHF 500.00 (5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe).