45 etwa strafrechtliche Vorbelastung, Sozialisationsbiographie und Arbeitsverhalten, das Bestehen sozialer Bindungen, Hinweise auf Suchtgefährdungen usw. Dabei sind die persönlichen Verhältnisse bis zum Zeitpunkt des Urteils mit einzubeziehen. Der Berufungsführer weist, wie erwähnt, keine Vorstrafen auf. Ihm wird die Gelegenheit gegeben, dass er ein gutes Verhalten zeigen kann. Die Voraussetzungen für den bedingten Strafvollzug der Geldstrafe sind gegeben. Die Probezeit kann auf das Minimum von zwei Jahren festgesetzt werden.