Nach der Festlegung der Gesamtstrafe für sämtliche Delikte werden die allgemeinen Täterkomponenten berücksichtigt. Dies erscheint hier sachgerecht, da sie für alle Delikte gleich sind und zudem neutral wirken (vgl. dazu Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 374+375 vom 21. April 2017 E. 12 sowie Urteil des Bundesgerichts 6B_466/2013 vom 25. Juli 2013 E. 2.3.2).