39 war und davon ausgegangen werden kann, dass die Gesetzeslage im F.________ für einen Vater mehr Rechte bietet. Der angekündigte Verlust des Kindes stellt für eine Mutter eine schwere Drohung dar. Die Drohung geschah, um die Straf- und Zivilklägerin folgsam zu machen. Der Berufungsführer handelte vorsätzlich. Indem der Berufungsführer kundtat, die aussereheliche Beziehung der Straf- und Zivilklägerin der F.________-Botschaft zu melden, versetzte er sie ebenfalls in Angst.