14.4 Drohung (Ziffer 3 Strafbefehl) Gemäss Art. 180 StGB wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Die Täterschaft will ihr Opfer terrorisieren. Ihr Angriff zielt auf die Beeinträchtigung der Psyche einer Person.