37 Von der Staatsanwaltschaft wurde eine einfache Körperverletzung, begangen durch Würgen, angeklagt. Die Straf- und Zivilklägerin hatte während längerer Zeit Schmerzen verspürt und Beschwerden beim Atmen gehabt. Diese Schmerzen sind auch E.________ – deren Aussagen nicht etwa «unverwertbar» sind, wie der Berufungsführer behauptet – aufgefallen. Die Straf- und Zivilklägerin schilderte, dass sie längere Zeit Schmerzen und Atembeschwerden hatte und schlussendlich noch einen Arzt aufsuchte (pag. 234 Z. 243 ff.).