Der Sozialdienst der Stadt Bern hat gestützt auf die Intervention des Beschuldigten beim Ombudsmann und Datenschutzbeauftragten der Stadt Bern am 27. Juli 2016 den Übertragungsbericht an den Sozialdienst AD.________ teilweise neu formulieren müssen, weil der Bericht einseitig aus der Optik der Privatklägerin verfasst worden ist (pag. 670). Im Eheschutzgesuch der Privatklägerin ist wahrheitswidrig ausgeführt worden, die Halsmuskulatur der Privatklägerin sei gequetscht worden; dies ohne den entsprechenden Bericht vorzulegen.