33 weise, Bekannte und Kollegen hätten ihm zugetragen, dass die Privatklägerin Affären habe (pag. 99, Z. 40 f.). Der Staatsanwalt fragte ihn anlässlich der Einvernahme vom 14.01.2015, wer ihm das erzählt habe. Seine Antwort: „Niemand. Sie hat gesagt, dass ich Affären hätte.“ (pag. 106, Z. 70-72 / pag. 259, Z. 70-72). Ferner führte die Verteidigung aus, dass die Familie der Privatklägerin streng gläubig sei und sie deshalb etwas vorbringen können müsse, damit ihr Verhalten toleriert würde.