(siehe pagina-Verweise oben). Ferner würden seine vertraulich erzählten Informationen von Fürsprecherin D.________ gegen ihn verwendet werden (pag. 673 ff.). So führte weiter auch die Verteidigung beispielsweise aus, dass die Privatklägerin ihn im Ehescheidungsverfahren und ferner auch etwa bei der KESB überall schlecht gemacht habe und er dadurch einen schweren Stand habe, die Obhut für seinen Sohn zu erhalten. Der Beschuldigte sei durch die Anschuldigungen seiner Frau überall, wo er sich hingewandt habe, vor verschlossenen Türen gestanden.