Richtig ist, dass sie vieles nur durch die Straf- und Zivilklägerin erfuhr. Bezeichnend ist allerdings, dass der Berufungsführer wahrscheinlich auch gegenüber ihr ausfällig wurde, wie sie mit einer bemerkenswerten Sachlichkeit und der Ruhe einer geerdeten Person mitteilt, die derartige Vorkommnisse gut einordnen kann: Wir telefonierten zusammen und es artete aus. Ich erhielt Drohungen, dass er mich anzeigen würde etc. aber nicht dass er mich umbringen würde oder so. […] Ich war wie zwischendrin. Ich wusste das mit meinem Bruder auch zuerst nicht. A.________ und C.________