30 fern zusätzlich nachvollziehbar, weil sie die Privatklägerin in dieser Zeit „erlebt“ und daher am ehesten etwas mitbekommen hatte. Sie merkte, dass mit der Privatklägerin etwas nicht stimmte und sie etwas verbergen wollte. Sie schilderte Auffälligkeiten wie Rollkragenpullis und Schals (im August) und Suppe. Und als Freundin liess sie dann nicht locker. Aber sie musste zuerst nachhaken, bevor sie von der Privatklägerin eine Erklärung bekam (pag. 205, Z. 158-160).