29 habe nach rechts und links geschaut (pag. 219, Z. 154ff). Dem Beschuldigten wird ja auch beim Vorfall mit dem Papier vorgeworfen, er habe zuerst nach rechts und links geschaut. Sie wollte hier offensichtlich ihrer Schwester einen Dienst erweisen und den unhaltbaren Vorwurf des Würgens mit einem weiteren Vorfall unterstreichen, der nicht einmal von der Privatklägerin erwähnt wird. Die Aussagen von H.________ sind völlig unglaubhaft.