Die Beziehung zwischen H.________ und der Privatklägerin ist sehr eng. Sie wird ihre Schwester mit allen Mitteln unterstützen. H.________ beschuldigt ihren Schwager die Privatklägerin beschimpft, bedroht, geschlagen und gewürgt zu haben (pag. 216/217). Die Frage, ob sie etwas davon selber gesehen habe, wird verneint (pag. 217, Z. 58). Sie habe alles nur durch ihre Schwester erfahren. Sie habe es nicht mit ihren eigenen Augen erlebt, aber sie sei eine Zeugin (pag. 217, Z. 69). Der Beschuldigte habe ihrer Schwester ständig gedroht, er werde sie umbringen; ihre Schwester hätte Angst vor ihm gehabt (pag. 219, Z. 125ff).