Sie hat zudem mit allen Mitteln versucht, Arztzeugnisse zu erhalten, die sich gegen den Beschuldigten richten. G.________ hat bei seiner ersten Anhaltung durch die Polizei die Drittbeziehung zur Privatklägerin verschwiegen, weil er vermeiden wollte, dass sie des Ehebruchs bezichtigt wird (pag. 161, Z. 123ff). Nachdem sich die Privatklägerin anlässlich seiner Einvernahme am 3. April 2014 in AA.________ aufhielt, musste er keine Befürchtungen mehr haben. G.________ hat den Vorfall mit der Zeitung oder einem Heft nicht persönlich gesehen (pag. 90, Z.150). Er sei ca. 200 Meter entfernt, gewesen, als der Beschuldigte der Privatklägerin das ins Gesicht geschlagen habe.