Er schildert demgegenüber einen kleinen Vorfall mit dem Packen am Handgelenk, der von den anderen nicht erwähnt wurde. Er sagt sogar, dass er keine Verletzungen gesehen hätte (pag. 88, Z. 90 f., pag. 247, Z. 90 f.). Der beschrieben Vorfall, dass der Beschuldigte seine Frau am Arm gepackt hat, passen in das Bild, wonach er der bestimmende Teil der Familie gewesen sein soll und die Frau sich unterzuordnen habe. Die Ausführungen, warum er ihr die Erzählung des Würge-Vorfalls geglaubt hat, sind sehr authentisch, spezifisch und aussergewöhnlich.