Der Zeuge beschreibt und begründet sehr detailliert, ausführlich und glaubhaft, wie der Beschuldigte die Privatklägerin unter Druck setzte (pag. 90, Z. 161 ff. / pag. 249, Z. 161 ff.). Etwa die Aussage, dass der Beschuldigte seine Frau mit einem Feldstecher in ihrer Wohnung beobachtet habe, ist sehr spezifisch, speziell und einzigartig und wirkt dadurch wiederum glaubhaft. Insbesondere seine Aussage, dass die Privatklägerin das Gefühl hatte, dass sie das erdulden müsse (pag. 91, Z. 174 f. / pag. 250, Z. 174 f.), ist eine authentische Schilderung, weshalb die Privatklägerin auch so lange durchgehalten hatte.