Dies mag abstrakt betrachtet stimmen; die Straf- und Zivilklägerin wollte in diesem Kontext indes aussagen, dass der Berufungsführer sie immerhin (in verdankenswerter Weise) losgelassen habe, als er sah, dass sie stark litt. Was die Vorfälle mit dem Papierstapel und dem Ordner betrifft, scheint der Berufungsführer zu übersehen, dass es sich dabei um zwei verschiedene Vorwürfe handelt (pag. 450: indem er der Privatklägerin im Januar 2014 einen Stapel Papier ins Gesicht schlug und zu einem unbekannten Zeitpunkt im oben umschriebenen Zeitrahmen einen Ordner gegen ihren Hals schlug).