Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe die Privatklägerin verunglimpft, aber die entsprechenden Zeugen werden nicht beigebracht oder haben sich durch ihre Nähe zur Privatklägerin bzw. durch ihre Falschaussagen bereits als unglaubwürdig dargestellt. Die Privatklägerin hat nicht nur gedroht, dem Beschuldigten das Kind wegzunehmen, sie hat ihm das Kind auch tatsächlich vorenthalten. Das Kind ist nicht nur der Schwachpunkt einer Mutter, sondern auch des Vaters. Der Beschuldigte ist seit 30 Jahren in der Schweiz und hat das schweizerische Bürgerrecht erworben und will auch in der Schweiz bleiben.