verhalt nur zwischen ihm und dem Täter ereignet hat und keine Zeugen oder andere Merkmale vorhanden sind. Wenn das Opfer jedoch durchaus Gelegenheit hatte, die Beweise zu sichern, beispielsweise durch ein rechtzeitig erstelltes Arztzeugnis, so hat das Fehlen jeglichen Beweises zu Lasten des Opfers zu gehen. Sie hat ihre Anwältin zwei Tage nach dem angeblichen Vorfall aufgesucht und in dieser Zeit Intimitäten mit G.________ ausgetauscht. Es gibt nur eine mögliche Erklärung für ihr Nichthandeln: Dieser Vorfall hat gar nie stattgefunden. Sie hat bereits bei ihrem Arztbesuch beim L.___