22 Rückzug der vom ihm gegen H.________ am 26. Januar 2014 (pag. 121ff) und gegen G.________ am 26. Februar 2014 (pag. 135ff) eingereichten Strafanzeigen verlangt und ihm Konsequenzen angedroht, falls er nicht Abstand von diesen Strafverfahren nehme. Der unmittelbare Anlass für die Strafanzeige der Privatklägerin war der Überfall auf den Beschuldigten vom 17. März 2014, wo als deren Urheber G.________ vermutet wurde. Die Privatklägerin drohte dem Beschuldigten bereits mit dem SMS vom 28. Februar 2014 und 1. März 2014 Konsequenzen an, falls er diese Strafanzeigen nicht zurückziehen würde;