___ den L.________ auf. Bei der Anamnese lügt sie die Ärztin in mehrfacher Hinsicht an. Die Privatklägerin hatte an diesem Abend erwiesenermassen keinen Streit. Die Parteien streiten denn auch nicht seit drei Jahren. Der Beschuldigte hat weder die Privatklägerin noch das Kind je geschlagen. Die Privatklägerin wirkte auch nicht ängstlich. Die Privatklägerin kommt zwar aus dem F.________-Kulturkreis, hat die Annehmlichkeiten des westlichen Lebens aber sehr schnell angenommen, ohne auf die Kontakte zu ihrer Familie aufzugeben. Der Beschuldigte hat sie nicht verfolgt, sonst hätte er sie ja auch nicht alleine an die Streetparade gehen lassen.