_ eine Liebschaft entwickelte. Als Anfang der intimen Beziehung ist jedenfalls die Streetparade vom 10./11. August 2013 zu betrachten. Die Nacht vom 10. auf den 11. August 2013 als die Privatklägerin gemeinsam mit E.________ bei G.________ in AD.________ übernachteten und es zu Intimitäten kam, ist als Auslöser für das Folgende zu verstehen. Sie kümmert sich nicht um den ersten Kindergartentag ihres Sohnes am 12. August 2013. Am 13. August 2013 haben die Parteien zuhause mit einem Freund aus dem F.________ bis 20.00 Uhr ein gemeinsames Nachtessen eingenommen. Der Freund ging nach Hause und die Privatklägerin suchte in Begleitung von E.________ den L._____