Die Privatklägerin stammt wie der Beschuldigte aus dem F.________. Dieser lebt jedoch schon seit 30 Jahren in der Schweiz und ist voll integriert. Die 19 Jahre jüngere Privatklägerin hat mit der Zeit andere Bedürfnisse entwickelt. Dem Beschuldigten ist dies nicht entgangen, aber er versuchte durchzuhalten. Die Privatklägerin begann im Sommer 2013 ernsthaft an eine Trennung zu denken. G.________ und E.________ haben ihr von der Streetparade berichtet und so entstand bei ihr der starke Wunsch an diesem Ereignis teilzunehmen; dies umso mehr als sich zwischen ihr und G.________ eine Liebschaft entwickelte.