231, Z. 137 ff.). Die Zeugin K.________, eine Juristin, bestätigte, dass der Mann bei einer Trennung nach dem persischen Zivilrecht alle Rechte habe (pag. 212, Z. 151 ff.). Dass eine Mutter Angst davor hat, ist in keiner Weise lächerlich. Er wäre nämlich nicht der erste Mann, der sein Kind in sein Heimatland entführt. Dass weiter auch Drohungen gefallen sind, wie er werde ihr das Leben zur Hölle machen oder sie werde ihre Eltern nicht mehr sehen, ist in der Situation der Ehegatten A.________-C.________ durchaus vorstellbar.