Das Ganze passt zudem in die gesamte Situation. Der Beschuldigte scheint eine Persönlichkeit zu sein, die immer Recht haben will, er ist ein gewisser Kontrollfreak, er ist der bestimmende Teil, er ist das Oberhaupt der Familie, er ist – wie es die Privatklägerin ausdrückte – wie ein Lehrer und nicht wie ein Ehemann. Dass seine Frau Gefallen an der offenen Schweizer Kultur findet und sich emanzipiert, läuft seiner Vorstellung der Ehe zuwider. Er will seine Frau für sich allein. Die Ehefrau will sich nun aber von ihm trennen.