Es wird möglicherweise Gründe für das Verhalten der Privatklägerin gegeben haben. Ob, was und wann sie es ihrer Anwältin erzählt hatte, das braucht sie zurecht nicht bekannt zu geben. Nicht alle geschlagenen Frauen ziehen sogleich aus, das braucht mit einem Kind eine gewisse Organisation und Überwindung. Nicht alle geschlagenen Frauen gehen zur Polizei und nicht alle geschlagenen Frauen gehen zu einem Arzt. Daraus kann also nichts abgeleitet werden.