Mit einem Schal, wie sie auch an der Hauptverhandlung einen trug, hätte ferner die Halspartie abgedeckt werden können. Kaschiert wird oftmals auch aus Scham, da das Opfer nicht als Opfer dastehen will. Somit passt auch dieser Teil der Aussage in das ganze Geschehen. Es kann also durchaus möglich sein, dass niemand etwas bemerkte, weil auch niemand etwas bemerken sollte. Die Privatklägerin beabsichtigte am 14.8.2013 offenbar beim Migrationsdienst oder der Polizei eine Meldung wegen Häuslicher Gewalt zu machen, entschied sich dann aber anders. Das alleine spricht noch nicht dafür, dass es nichts zu melden gab, weil eben nichts passiert sei.