„Aus Angst habe ich das nicht gemacht. An jenem Tag als ich bei der Predigergasse war und ich nach Hause ging, sprach er mich darauf an und sagte, dass ich zur Polizei gehen würde, und dort alles berichten würde. Dort habe ich erfahren, dass er mich immer verfolgt, wenn ich rausgehe. Ich hatte Angst und wusste nicht, was alles passieren würde.“ (pag. 80, Z. 240 ff., pag. 234, Z. 240 ff.). Möglich ist aber auch, dass sie nicht zum Arzt ging, weil es keine grobe Verletzung gab, die behandelt werden musste. Die Privatklägerin ging anschliessend doch noch zum Arzt, weil ihr die länger anhaltenden Schmerzen Sorgen bereiteten (pag. 80, Z. 243 ff., pag. 234, Z. 243 ff.).