226) bestätigt, dass sie G.________ seit Jahren kennt und auch von den bedenklichen medialen Berichten, z.B. vom Kassensturz, Kenntnis hat. Als sich die Frage der Obhut vor dem Zivilgericht stellte, hat sie den gemeinsamen Sohn J.________ aus der KITA genommen und ist ohne Angabe einer Adresse mit J.________ verschwunden. Es ist ihr gelungen, dem Kindsvater den Sohn über ein halbes Jahr vorzuenthalten. Nachdem ruchbar wurde, dass sie bei ihrem Geliebten in AD.________ wohnt, begann ein anderes böses Spiel. J.________ habe Angst vor