Beide Elternteile haben die Obhut über J.________ beantragt. Die Privatklägerin hatte offenbar Angst, die Obhut könnte dem Beschuldigten zugesprochen werden. Sie hat deshalb alles daran gesetzt, dieses Ziel zu erreichen. Sie hat den Rat von K.________ befolgt, den Beschuldigten mit Arztberichten zu diskreditieren. Die Arztberichte bestätigen jedoch die Aussagen des Beschuldigten. Trotzdem sind diese Berichte im Eheverfahren und im Strafverfahren von der Privatklägerin eingereicht worden. Beide Gerichte haben falsche Schlüsse daraus gezogen. Die Privatklägerin hat in ihrem SMS vom 19. März 2014 (pag. 226) bestätigt, dass sie G.__