Die genannten Rechtsschriften sind Eingaben der Privatklägerin im parallel laufenden Zivilverfahren. Sie beruhen vollständig auf den Angaben der Privatklägerin. Dennoch bestätigen, präzisieren und vervollständigen sie die Aussagen der Privatklägerin als auch der Zeugen G.________, H.________, E.________ und K.________ im Strafverfahren. Durch die hohe Detailfülle, die Unterlegung mit konkreten Beispielen, die Konstanz und die Übereinstimmung mit den Aussagen im Strafverfahren, den SMS-Nachrichten etc. sind die Rechtschriften geeignet, die Aussagen der Privatklägerin zu stützen.