16 Dass der Berufungsführer später – einige Minuten nachdem er die Wohnung verlassen hatte und danach zurückkam – mit der Polizei zu tun hatte, erscheint für dieses Verfahren höchstens von sehr untergeordneter Bedeutung. Nach dem Gesagten vermögen die Argumente des Berufungsführers nichts an der Korrektheit der Ausführungen der Vorinstanz zu ändern.